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22.-28.10.17 2


Gottvertrauen hat seine Berechtigung

Jeremia 17,14


Dieser Wochenspruch hat für unsere Familie eine besondere Bedeutung. Es ist der Taufspruch unserer Tochter Julia. Der Kollege Rainer Clasen, der Julia getauft hat, hatte ihn mit Bedacht ausgewählt, mit Blick auf die Umstände ihrer Geburt. Die waren nämlich so, dass klar war: Die Gesundheit unseres erwarteten und dann neugeborenen Kindes hatte überhaupt nicht mehr in unserer  Hand gelegen.

Das war der Moment, wo wir im Sinne des Wochenspruches nur noch sagen konnten: „Nun hilf du, Gott, nun mach du unser Kind gesund.“

Bei einem Taufgespräch kürzlich kam auch diese Frage auf: Was liegt bezüglich unserer Gesundheit und unseres Wohlergehens und insbesondere bezüglich der Gesundheit eines im Mutterleib heranwachsenden Kindes in unserer Hand? Wie können wir damit umgehen, dass der Gesundheits- bzw. Krankheitsverlauf ggf. anders ist oder sich anders abzeichnet, als wir es uns wünschen? 

Die betreffenden Taufeltern waren von der Bereitschaft erfüllt, die Dinge zu nehmen, wie sie kommen - mit einer gehörigen Portion Gottvertrauen dahingehend, dass sich manches zum Besseren entwickeln kann, auch wenn man selbst keine rechte Chance auf Besserung mehr sieht, oder dass einem Kräfte zuwachsen können, eine schwierige Situation zu bewältigen.

Im Falle von Julia haben wir selbst das Wechselbad von Sorgen und Hoffnungen durchlebt und dann die Erfahrung machen können, dass alle schlimmen Prognosen von der Wirklichkeit korrigiert wurden.

Natürlich geht es auch mal anders herum. Aber die Wirklichkeit ist umfassender als unser vorausschauender Verstand. Oder theologisch gesprochen: Ein gutes Maß an Gottvertrauen hat seine Berechtigung. So hat das Jeremia ganz offensichtlich auch gesehen: „Heile du mich, Herr, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen.“ 

(Morgenandacht in St. Markus, Hamburg-Hoheluft, 30. September 2008)

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